Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zimmerei & Holzbau – Christian Unger

Kirchsteig 8

18356 Bodstedt

Mobil: +49 175 – 271 82 82

Tel.: 03 82 31 – 77 95 35

Fax: 03 82 31 – 77 95 36

E-Mail: info@zimmerei-christian-unger.de

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Zimmerei & Holzbau Christian Unger (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. (2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch den tatsächlichen Beginn der Ausführung der Leistung zustande. (3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Ausführung der Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus. (2) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Baustelle zugänglich und für die Ausführung der Zimmerer- und Holzbauerarbeiten vorbereitet ist (z. B. Strom- und Wasseranschluss, Baufreiheit, befestigte Zufahrtswege). (3) Verzögerungen, die durch mangelnde Vorbereitung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungsteile oder für speziell angefertigte bzw. gelieferte Baumaterialien angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. (4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 5 Abnahme

(1) Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung unverzüglich abzunehmen. (2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab und hat er keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. (3) Mit der Abnahme oder der stillschweigenden Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des BGB. Für Bauwerke beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, für sonstige Reparatur- und Wartungsarbeiten gelten die entsprechenden gesetzlichen Fristen. (2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. (3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten, verbauten oder zur Verarbeitung bestimmten Materialien (Holz, Baustoffe, Verbindungsmittel etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. (3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.